Die Unfallversicherung
Alle 4 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 8 Millionen Unfälle im Jahr. Zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Ein schwerer Unfall bedeutet aber für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich beispielsweise durch eine Unfallversicherung schützen.
Erlauben Sie uns aber, einleitend zu fragen, aus welchem Motiv Sie die Unfallversicherung abschließen möchten? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vielleicht die sinnvollere Wahl? Oder eine Kombination aus beiden Sparten?
Am Ende dieses Merkblattes gehen wir auf diese Problematik genauer ein. Lassen Sie uns zunächst den Deckungsumfang der Unfallversicherung erläutern.
Unfälle geschehen blitzschnell: Ein Treppensturz, der Sturz von der Leiter oder ein Überfall mit Verletzungsfolge - dies alles, und mehr, fällt unter den Versicherungsschutz.
Bei einer Teilinvalidität wird eine dem Grad der Invalidität entsprechende Leistung - ggf. bemessen an einer sog. Gliedertaxe - fällig. Üblicherweise erhalten Sie die Leistung als einmalige Entschädigung.
Für Heilberufe und Musiker gibt es spezielle, dem Berufsbild entsprechenden, Gliedertaxen, da z.B. ein Pianist wie auch ein Chirurg bei Verlust (Totalverlust oder Verlust der Funktionsfähigkeit) des Daumens wesentlichere Einschränkungen in der Ausübung des Berufes erfährt.
Unfallrente: Die Leistung kann vertraglich auch als Rentenleistung fixiert werden. Man erhält dann (ähnlich der Berufsunfähigkeitsrente) ab einem Grad von 50%iger Invalidität (hier immer nur nach einem Unfall und nicht wie bei Berufsunfähigkeit auch krankheitsbedingt) die versicherte Rente ausgezahlt.
Todesfallschutz: Für den schlimmsten aller Fälle bietet die Unfallversicherung eine Todesfallleistung. Sie wird fällig, wenn der/die Versicherte bei einem Unfall oder innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls stirbt.
Beachten Sie, daß eine Invaliditätsentschädigung (s.o.) innerhalb eines Jahres nur bis zur Höhe der Todesfallsumme beansprucht werden kann (falls das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist). Daher sollten Sie die Todesfallsumme ausreichend hoch bemessen, um in dieser Übergangszeit liquide zu sein.
Übergangsentschädigung: Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn Sie sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50 % in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Tagegeld: Für jeden Tag unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Bei teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird entsprechend gemindert. Das Tagegeld wird für maximal ein Jahr gezahlt.
Bergungskosten: Diese sind Aufwendungen für Such- und Rettungsaktionen.
Krankenhaustagegeld: Wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen müssen, erhalten Sie für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Tagegeld. Dieses wird für maximal zwei Jahre bezahlt.
Genesungsgeld: In Zusammenhang mit dem versicherten Krankenhaustagegeld können Sie ein Genesungsgeld versichern, das im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt abgestuft bis zu einer Dauer von 100 Tagen gezahlt wird.
Progression bedeutet nun, daß anstatt der genannten 100 % ein höherer Prozentsatz ausgezahlt wird. Manche Versicherer bieten beispielsweise eine 350 %ige Progression an: anstatt der 100 %igen Leistung werden 350 % ausgezahlt. In Mark und Bein bedeutet das: bei einer vereinbarten Invaliditätsleistung von 100.000 Euro zahlt der Versicherer 350.000 Euro an Sie aus.
Apropos Bein: Bei einer nicht 100 %igen Invalidität, also beispielsweise beim Verlust eines Beines unterhalb des Knies, ersetzt der Versicherer 50 % der vereinbarten Summe. Bei der 350%igen Progression erhöht sich dieser Satz auf 100 %.
So toll die Progressionsregelung auch klingt, einen Haken hat sie und Sie sollten diesen vor Abschluß der Versicherung kennen: bei mehr als 90 % aller Unfälle liegt der Invaliditätsgrad unter 25 %. Das heißt, die Progressionsregelung kommt in diesen Fällen nicht zum Zuge, da sie erst bei 25 % beginnt. Andererseits sind Sie sicherlich ebenso der Meinung, daß die Unfallversicherung in erster Linie im “Katastrophenfall” eintreten soll. Und bei diesem sind Sie über die Progressionsstaffel besser abgesichert.
Ferner sind Unfälle infolge vorsätzlicher "Selbstbeschädigung" oder Selbstmord bzw. Selbstmordversuch und Unfälle durch Kriegsereignisse oder durch aktive Beteiligung an inneren Unruhen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unfälle, die Sie beim Ausüben gefährlicher Sportarten, wie Fallschirmspringen, Segelfliegen, Drachensegeln, Auto- und Motorradrennen, erleiden, fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn Sie mit Ihrem Versicherer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Das gilt auch, wenn Sie gefährlichen Hobbys nachgehen (z.B. Raubtierhaltung).
Daß sich Verbrechen in der Regel nicht auszahlen, ist kein Geheimnis. Sollten Sie bei der Ausführung einer vorsätzlichen Straftat einen Unfall erleiden, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Auch der beim Versuch einer vorsätzlichen Straftat erlittene Unfall ist nicht versichert.
Von Vergiftungen sind die Unfallversicherer in der Regel ebenfalls nicht begeistert. Versicherer mit guten Bedingungen schließen inzwischen aber auch Nahrungsmittelvergiftungen ein.
Überhaupt hat sich der Umfang der Unfallversicherungen in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die meisten Versicherer bieten mehrere Konzepte an. Hier lohnt sich oft, die umfangreichsten Leistungen zu wählen.
Unfälle mit Todesfolge sind dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Viele Menschen sind der Meinung, daß eine Berufsunfähigkeitsversicherung (im folgenden BU-Versicherung genannt) dann überflüssig sei, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Wir halten diese These für falsch!
Über die Unfallversicherung erhalten Sie eine einmalige Entschädigung, mit der Sie bis zur Erreichung Ihres Altersruhegeldes über die Runden kommen müssen.
Selbst vermeintlich hohe Entschädigungszahlungen reichen häufig nicht aus. Unterstellt, Sie werden im Alter von 35 Jahren infolge eines Unfalls zu 50 % Invalide und erhalten eine Entschädigung aus Ihrer Unfallversicherung von beispielsweise 100.000 Euro, so dürfte dieser Betrag kaum ausreichen, Ihren bisherigen Lebensstandard bis zum Erreichen der Altersrente auch nur annähernd aufrechtzuerhalten.
Haben Sie stattdessen eine BU-Versicherung abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nicht nur bei Berufsunfähigkeit durch Unfall, sondern auch durch Krankheit. Der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt Ihnen eine bei Vertragsabschluß vereinbarte Monatsrente über eine fest vereinbarte Laufzeit, mit der Sie wesentlich besser kalkulieren können als mit einer Einmalzahlung.
Die Unfallversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur BU-Versicherung für die Abdeckung von hohen Einmalkosten. Mit dem Auszahlungsbetrag können beispielsweise gesonderte Krankenhauskosten, der Umbau der Wohnung (rollstuhlgerechtes Bad oder Küche), die Kosten für ein behindertengerechtes Auto oder eine Behindertenrolltreppe innerhalb des Hauses bezahlt werden.
Personen, die eine BU-Versicherung beantragt haben, diese aber wegen ihrer schlechten gesundheitlichen Verhältnisse nicht bekamen, können ebenso auf eine Unfallversicherung zurückgreifen. Ferner ist die Unfallversicherung für diejenigen sinnvoll, welche die - doch recht hohen - Beiträge zur BU-Versicherung nicht bezahlen wollen oder können. Bedenken Sie gleichwohl, daß nur in weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeitsfälle eine Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst wird!
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